Covid Update

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR KINDERTAGESBETREUUNG:

Stand 23.05.2022

Liebe Eltern,

bitte beachtet, dass nach unserem Hausrecht ab sofort folgende Regelungen bezüglich Coronafällen in allen unseren Betreuungsgruppen und Kursen gelten:

Enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Corona-Personen dürfen Zuckertag nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisse und ohne Symptome besuchen.

Leider hatten wir einen Fall bei dem eine Kontaktperson unsere Einrichtung besucht hat, die sich im Nachhinein doch als positiv herausstellte. Wir nehmen unsere Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und die Familien bei Zuckertag sehr ernst und appellieren an eurer Gemeinschaftsgefühl nach wie vor verantwortungsbewusst mit möglichen Infektionen umzugehen, sodass der Besuch einer Betreuung oder eines Kurses nicht mit negativen Folgen für andere Familien endet. 

Euer Zuckertag-Team

 

Stand 09.02.2022

Anpassung der Regelung zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen & Quarantäneregelungen

Intensiviertes Testregime

Wird ein Kind einer Gruppe positiv auf das Corona-Virus getestet (unabhängig von der Testart) müssen die Eltern dies unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Der Träger oder die Einrichtungsleitung informieren daraufhin alle Eltern der übrigen Kinder aus der Gruppe über den Infektionsfall. Die Daten des betroffenen Kindes werden dabei nicht weitergegeben. Entscheidend ist, wann der Einrichtung der positive Fall bekannt wurde. Ab dem darauffolgenden Tag müssen alle Kinder für fünf Kita-Tage (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) täglich einen Testnachweis erbringen. Zusätzlich zum dreimal wöchentlichen Nachweis montags, mittwochs und freitags ist somit auch dienstags und donnerstags ein Testnachweis zu erbringen. Kommt es zu einem erneuten Infektionsfall in der Gruppe, so beginnen die fünf Tage erneut an dem auf die Kenntnis der Positivtestung folgenden Tag. Hat das nun positiv getestete Kind die Einrichtung in den fünf Betreuungstagen vor Bekanntwerden des positiven Tests nicht mehr besucht, so führt dies nicht zu einem intensivierten Testregime.

Intensiviertes Testregime gilt für alle Kinder

Das intensivierte Testregime gilt für alle Kinder der Gruppe. An den fünf Tagen müssen auch Kinder, die als geimpft oder genesen gelten, einen Testnachweis erbringen. Der Testnachweis ist auf die bereits bekannte Art und Weise zu erbringen.

Gesonderte Berechtigungsscheine

Der Freistaat stellt den Eltern die für das intensivierte Testregime notwendigen Tests kostenfrei zur Verfügung. Hierfür werden zusätzlich gesonderte Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt. Diese berechtigen zur Abholung von zwei Selbsttest-Kits in einer Apotheke. Kommt es erneut zu einem intensivierten Testregime oder kommt es zu einer Verlängerung des intensivierten Testregimes, so können für die zusätzlich notwendigen Testungen weitere gesonderte Berechtigungsscheine ausgestellt werden. Die notwendigen Vordrucke werden von der Einrichtung ausgegeben.

Ausgabe der gesonderten Berechtigungsscheine

Die gesonderten Scheine müssen nicht fortlaufend nummeriert werden. Ein Rücklauf an die Einrichtungen ist nicht erforderlich. Im Übrigen gilt das gleiche Verfahren wie bei den bereits bekannten Berechtigungsscheinen.

Startzeitpunkt

Das intensivierte Testregime gilt ab Mittwoch, den 9. Februar 2022. Da mittwochs ohnehin Testtag ist, erfolgt die erste zusätzliche Testung frühestens am Donnerstag, den 10. Februar 2022.

Elternbrief

Das Verfahren des intensivierten Testregimes findet ihr bereits auf der Homepage des StMAS. Dort steht dieser auch in Englisch, Französisch, Arabisch und Türkisch zur Verfügung. Weitere Informationen findet ihr bei den FAQs zum Coronavirus in der Kindertagesbetreuung.

 

Stand 03.02.2022

Anpassungen der Regelungen zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Quarantäneregelungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat angekündigt, die Regelungen zum Infektionsschutz und zum Kontaktpersonenmanagement im Bereich der Kindertagesbetreuung anzupassen. Darauf aufbauend und mit Blick auf die überwiegend milderen Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der inzwischen auch in Bayern dominierenden Virusvariante Omikron möchten wir Euch über das künftige Vorgehen im Bereich der Kindertagesbetreuung vorab informieren. Details werden derzeit noch erarbeitet.  Uns ist jedoch wichtig, Euch bereits frühzeitig über die erwarteten Änderungen zu informieren.

Isolation von infizierten Personen
Kinder und Beschäftigte, deren Selbsttests positiv waren, dürfen die Einrichtung auch künftig nicht besuchen.

Kontaktnachverfolgung
Künftig findet durch die Gesundheitsämter keine Kontaktnachverfolgung in Einzelfällen mehr statt. Solange nur einzelne Kinder oder Beschäftige positiv auf das Corona-Virus getestet werden, hat dies zunächst für die übrigen Kinder und Beschäftigten keine Auswirkungen auf den Besuch der Einrichtung.

Häufung von Infektionsfällen
Von einer Häufung von Infektionsfällen ist auszugehen, wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, innerhalb der letzten fünf Tage infiziert sind. Bei einem Ausbruchsgeschehen soll die Gruppe vom Träger geschlossen werden und / oder Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Gruppenschließungen und Quarantäne erfolgen unabhängig voneinander.

Gruppenschließung
Im Falle einer Häufung von Infektionsfällen soll der Träger die betroffene Gruppe für die nächsten fünf Wochentage (Wochenende und Feiertage zählen mit) schließen. Die Entscheidung trifft der Träger.

Ausnahmen von der Gruppenschließung
Im Fall einer Gruppenschließung können grundsätzlich alle Kinder der Gruppe diese für die nächsten fünf Wochentage nicht besuchen. Kinder, die von einer Quarantäneanordnung nicht betroffen wären, können die Einrichtung trotz Gruppenschließung grundsätzlich weiter besuchen. Allerdings wird auch ihnen empfohlen, die Kontakte zu reduzieren und die Einrichtung nicht zu besuchen.

Gemäß Nr. 2.1.1.2 AV Isolation sind von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Zweifach Geimpfte („frisch Geimpfte“ ab 15. Tag bis zum 90. Tag nach der 2. Impfung)
  • Genesene („frisch Genesene“ ab dem 29. Tag bis zum 90. Tag nach positivem PCR-Test)
  • Genesene nach PCR-bestätigter Infektion und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Personen mit spezifischem Antikörpernachweis und danach mindestens einer Impfung (zeitlich unbegrenzt)
  • Geimpfte mit mindestens einer Impfung, die danach von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind (zeitlich unbegrenzt)
  • Geboosterte mit 3 Impfungen (zeitlich unbegrenzt)

Die Einrichtung kann hierfür einen Nachweis verlangen. Entscheidend für die Frage, ob Kinder von der Gruppenschließung ausgenommen sind, sind stets die Ausnahmen von der Quarantäne nach der aktuellen Regelungen der AV-Isolation. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des StMGP unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.

Wenn nur wenige Kinder von der Gruppenschließung ausgenommen sind, können diese bei Bedarf vorübergehend auch in einer anderen Gruppe betreut werden, so dies aufgrund der angespannten Personallage notwendig ist.

Dauer der Gruppenschließung
Die Gruppenschließung gilt für fünf Wochentage. Beginnt die Gruppenschließung bspw. am Freitag, so ist der letzte Tag der Schließung der Dienstag. Eventuelle Quarantäneanordnungen gelten selbstverständlich ab dem Tag der Anordnung.

Da die Gruppenschließung eine mögliche Häufung von Infektionsfällen unterbricht, kann bei den nach Ablauf der fünf Tage zurückkehrenden Kindern davon ausgegangen werden, dass sie von der Häufung der Infektionsfälle nicht betroffen waren. Daher setzt eine erneute Gruppenschließung der gleichen Gruppe voraus, dass es dort nach der Rückkehr der Kinder zu einer erneuten Häufung von Infektionsfällen kommt.

Nach Rückkehr aus der Gruppenschließung haben die Kinder einen Testnachweis zu erbringen, auch wenn an diesem Tag kein „Testtag“ wäre. Hierfür gelten die regulären Regelungen zur Testnachweispflicht.

Information des Gesundheitsamtes bei einer Häufung von Infektionsfällen
Zuckertag informiert das Gesundheitsamt umgehend über die Häufung der Fälle. Das Gesundheitsamt kann alle Kinder der betroffenen Gruppe als enge Kontaktpersonen einstufen. Das bedeutet, dass die Kinder sich in Quarantäne begeben müssen.

 

Stand 18.12.2021

Bislang galt die 3G-Regel grundsätzlich nur bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten bzw. auf Basis des Hausrechts. Ab dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel flächendeckend. Dies bedeutet: Eltern und sonstige Dritte dürfen das Gelände von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten nur dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für die Begleitung des Kindes während der Eingewöhnungsphase. Bitte zeigt uns euren Nachweis unaufgefordert an der Rezeption vor, bevor ihr mit eurem Kind zur Eingewöhnung in die Gruppe geht.

Beim bloßen Abgeben und Abholen der Kinder findet die 3G-Regel dagegen keine Anwendung, da hier der Aufenthalt nur für einen sehr kurzen Zeitraum erfolgt.

Diese Regelung wird in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert und gilt ab dem 24. November 2021.

18.12.2021:
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen in München müssen alle Münchner Kindertageseinrichtungen ab Montag, den 15. November 2021 laut Allgemeinverfügung vom 12.11.2021 wieder in die Betreuung in festen Gruppen zurückkehren.

Nicht eingeschulte Kinder und Schulkinder gelten stets als getestet im Rahmen von 3G und 3G plus. 2G findet keine Anwendung auf Kinder unter zwölf Jahren.

Die Regeln zum Besuch von kranken Kindern gelten unverändert. Kinder dürfen aktuell nicht von uns betreut werden, wenn:

  • eine SARS-CoV-2-Infektion mit Symptomatik vorliegt,
  • eine SARS-CoV-2-Infektion ohne Symptomatik vorliegt,
  • sich das Kind in Quarantäne befindet oder
  • ein*e Familienangehörige*r nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet.

Außerdem müssen Eltern von nicht eingeschulten Kindern Folgendes beachten:

  • Für Kinder, die ihre Einrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde und dieser negativ ausgefallen ist. Den Vordruck für die erforderliche Bestätigung könnt ihr unter diesem Link herunterladen.
  • Erkrankt ein Kind hingegen schwerer (z.B. mit Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starkem Husten) gilt: Das Kind darf gesund oder mit noch leichten Symptomen wieder in die Einrichtung kommen. Für die Rückkehr braucht es jedoch einen negativen PCR- oder PoC-Antigen-Test.

Ein ärztliches Attest ist neben der Bestätigung bzw. dem Testnachweis grundsätzlich nicht erforderlich.

Wie die Krankenhaus-Ampel aktuell steht, erfahrt ihr auf der Homepage des Bayerischen
Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Weiterhin gelten die bekannten klaren Schutz- und Hygienevorgaben: Ihr als Eltern und
Erziehungsberechtigte müssen bitte eine FFP2-Maske tragen, wenn ihr Zuckertag betretet.

KITA:

Rahmenhygieneplan Stmas
Newsletter des Stmas
Elterninformation zu den Selbsttest

Da wir unsere Eingewöhnungen auf Grund der Corona- Situation sehr stark gestaffelt haben, sind wir aktuell noch eine kleine Gruppe von insgesamt 15 Kindern. Deshalb werden unsere Kita-Kinder aktuell noch in einer einzigen, gemeinsamen Gruppe betreut. So müssen sich eure Kinder nicht wieder umgewöhnen. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Veränderungen kommen (müssen), informieren wir euch selbstverständlich so zeitnah wie möglich.

Betreute Spielgruppe und Babywelt:

Rahmenhygieneplan Stmas
Newsletter des Stmas
Elterninformation zu den Selbsttest

Die Kinder der betreuten Spielgruppe werden ab Montag, den 15.11.2021 bis auf Weiteres (wie im letzten Jahr) einer festen Gruppe zugeteilt und dürfen die Spielgruppe an 2 Vormittagen à 4,5h besuchen. Die Betreuungszeit ist von 8.00 – 12.30 Uhr. Weitere Informationen erhalten alle Eltern der betreuten Spielgruppe per Email.

Die Babys der Babywelt können bis auf Weiteres aufgrund der kleinen Gruppe weiterhin wie bisher von Montag bis Donnerstag von 9 – 12 Uhr (max. 9h an 3 Tagen) betreut werden.

Alle weiteren Informationen des Staatsministeriums zur Kindertagesbetreuung findet ihr hier:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Co Working Café:

Stand: 18.12.21: Der Besuch des Co Working Cafes unterliegt aktuell der 3G Regel und ist für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich. Bitte haltet beim Betreten unserer Einrichtung Eure 3G Nachweis bereit. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2 Maske während Eures gesamten Besuches Pflicht (ausgenommen am eigenen Tisch).
ZUCKERTAG HYGIENEKONZEPT_Stand 23.11.21

Kindercafé

Stand: 18.12.21: Aufgrund der aktuell geltenden 2G plus Regelung für Indoor Spielplätze, bleibt das Zuckertag Kindercafe und Spielzimmer an den Wochenenden leider vorerst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen mit Euch in unseren Betreuungsgruppen, Kursen, Kinderbegurtstagen und Events.

Kindergeburtstage:

Stand: 18.12.21: Die Veranstaltung sowie der Besuch eines Kindergeburtstages unterliegt aktuell der 2G plus Regel und ist nur für Geimpfte und Genesene mit Testnachweis möglich. Bitte haltet beim Betreten unserer Einrichtung Eure 2G Plus Nachweis bereit. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2 Maske während der gesamten Feier (ausgenommen am Tisch) Pflicht.
ZUCKERTAG HYGIENEKONZEPT_Stand 23.11.21

Kurse:

Stand: 18.12.21: Unsere Kurse unterliegen aktuell der 2G Plus Regel und sind nur für Geimpfte und Genesene mit Testnachweis zugänglich. Bitte haltet beim Betreten unserer Kurse Euren 2G+ Nachweis bereit. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2 Maske während des gesamten Kurses Pflicht. Kurse finden unter Einhaltung der Abstandsregelungen statt.

Events:

Stand: 18.12.21: Unsere Events unterliegen aktuell der 2G Plus Regel und sind nur für Geimpfte und Genesene Personen mit Testnachweis zugänglich. Bitte haltet beim Betreten unseres Events (auch für Events im Außenbereich) Euren 2G plus Nachweis bereit. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2 Maske während des gesamten Events (auch im Außenbereich) Pflicht. Events finden unter Einhaltung der Abstandsregelungen statt. Bitte beachtet in diesem Zusammenhang auch das
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Für weitere Fragen sind wir immer für Euch da! Bitte sendet uns eine Email an info@zuckertag.de, da unser Telefon nicht durchgängig besetzt ist.
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund des erhöhten Email Aufkommens bei der Beantwortung der E-Mails zu Verzögerungen kommen kann.